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Straßenverkehrsordnung

Zuletzt aktualisiert: 17. März 2026

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Verordnung

Straßenverkehrsordnung

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Verkehrsregeln

Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Die Straßenverkehrsordnung regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

(3) Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(4) Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten genutzt werden können. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, wenn diese, z.B. wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

(5) Beamte sind bei Verkehrskontrollen oder Maßnahmen welche dies erfordern von Teilen der Straßenverkehrsordnung ausgenommen, diese müssen dennoch Vorsicht im Straßenverkehr walten lassen.

Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten, den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung sowie den geltenden Höchstgeschwindigkeiten anzupassen.

(2) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge die jeweils angegebene Geschwindigkeitsbeschränkung,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für LKW 80 km/h

für PKW sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Ladevolumen bis 200 kg die angegebene Geschwindigkeit.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an behördlich eingerichteten Kontrollstellen beträgt 40 km/h, oder die von der Exekutive bekanntgegebene Höchstgeschwindigkeit. Ist die Kontrollstelle nicht durch Beamte der Exekutive besetzt, gelten die in a und b definierten Höchstgeschwindigkeiten.

Highways/Freeways

(1) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt.

(2) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigen Umständen

für LKW 90 km/h

für PKW sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Ladevolumen bis 200 kg die angegebene Geschwindigkeit.

(3) Innerhalb von Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf High- und Freeways 110 km/h.

Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Wer dennoch überholt macht sich der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.

Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist,

wenn Fahrzeuge aus einem Feld- oder Waldweg auf eine befestigte Straße einbiegen.

(2) Wer einem anderen die Vorfahrt nimmt, ist für alle dadurch verursachten Schäden haftbar zu machen.

Halten und Parken

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt.

Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

wer sich und andere gefährdet sieht, durch anbahnende Gefahren.

Garagenausfahrten

Wenn ein Fahrzeug eine Garagenausfahrt blockiert, wird dieses Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.

Haftung des Halters

(1) Der Halter eines Fahrzeuges ist für sämtliche gesetzeswidrige Tätigkeiten verantwortlich, welche mit dem Fahrzeug begangen werden.

(2) Sollte das Fahrzeug verliehen oder als gestohlen gemeldet worden und der Täter eindeutig feststellbar sein, so ist dieser zur Verantwortung zu ziehen.

Unfall

(1) Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, hat

unverzüglich anzuhalten,

den Unfallort abzusichern bzw. sein Fahrzeug bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,

sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,

Verletzten zu helfen,

solange am Unfallort zu bleiben, bis zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch eigene Anwesenheit ermöglicht wurde.

bei Personenschaden muss die Polizei informiert werden, der Unfall muss durch diese aufgenommen und bearbeitet werden.

Sonderrechte

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind Behörden mit Sonderaufgabe ausgeschlossen, soweit dies zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend notwendig ist. Dies gilt nur bei Fahrten mit blauem, rotem oder gelbem Blinklicht und/oder Signalhorn.

Entzug der Fahrerlaubnis

Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt ein Kraftfahrzeug zu führen, so wird ihm der Führerschein entzogen. Wird jemandem der Führerschein durch die Exekutive entzogen, ohne dass eine entsprechende Anweisung der Judikative vorliegt, ist er für 3 Tage vom Ablegen des Führerscheins ausgeschlossen. Mit entsprechender Anweisung der Judikative kann dies, bei entsprechender Begründung, auf bis zu zwei Wochen erweitert werden.

Entspricht die körperliche oder geistige Verfassung des Fahrzeugführers zum Zeitpunkt einer polizeilichen Kontrolle nicht dem erforderlichen Maß, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Kriterien für eine nicht ausreichende körperliche oder geistige Verfassung sind:

0.5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut

Rückstände von Betäubungsmitteln oder anderer berauschender Mittel im Blut

Körperliche Beeinträchtigungen

Teilnahme an illegalen Straßenrennen

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern dem Täter ersichtlich sein kann, dass Menschen verletzt wurden oder ein bedeutender Schaden an fremden Sachen entstanden ist.

Schwere Verstöße wie; Gefährdung durch verkehrswidrige Fahrweisen usw.

Verwendung von Mobiltelefonen

(1) Die Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nur über Freisprecheinrichtungen erlaubt. Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird mit einem Bußgeld von 1.000 bis zu 10.000 Dollar bestraft.

(2) Das Schreiben oder Lesen von Textnachrichten während der Fahrt ist strengstens untersagt und wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Dollar geahndet.

Anhaltebefugnis der Exekutivbehörden

(1) Exekutivbehörden sind befugt, ein Fahrzeug zum Anhalten zu bewegen, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:

Verdacht einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugführers (z. B. Alkohol- oder Drogentest, Prüfung der körperlichen oder geistigen Fahrtüchtigkeit).

Fahrzeug- oder Führerscheinkontrolle zur Überprüfung der erforderlichen Fahrerlaubnis, der Zulassung oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Teilnahme an besonderen Verkehrsmaßnahmen wie Kontrollstellen, Verkehrslenkung oder Umleitungen.

Gefahr im Verzug, wenn von dem Fahrzeug oder dessen Insassen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

(2) Das Anhalten ist ausschließlich durch folgende Anhaltesignale anzuzeigen:

kurze Durchsage durch den Bordlautsprecher des Polizeifahrzeugs, oder

Einschalten des Blaulichts in Verbindung mit kurzem Aufheulen der Sirene.

Verhalten bei Einsatzfahrzeugen

(1) Sobald Blaulicht und/oder Einsatzhorn (Sirene) eines Einsatzfahrzeugs wahrgenommen werden, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, unverzüglich rechts an den Fahrbahnrand zu fahren und dem Einsatzfahrzeug freie Durchfahrt zu gewähren.

(2) Diese Pflicht gilt auch, wenn sich das Einsatzfahrzeug noch nicht unmittelbar hinter dem eigenen Fahrzeug befindet, jedoch erkennbar auf gleicher Fahrbahn in dieselbe Richtung unterwegs ist.

(3) Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 5.000 bis 20.000 Dollar bestraft.

Kennzeichenpflicht

(1) An jedem Kraftfahrzeug muss mindestens hinten ein gut sichtbares und lesbares amtliches Kennzeichen angebracht sein.

(2) Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, wird kostenpflichtig abgeschleppt und der Führerschein der fahrenden Person entzogen.

Besonderer Teil

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne den nötigen Führerschein zu besitzen, macht sich strafbar und wird mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 25.000 Dollar bestraft.

Fahren abseits befestigter Straßen

Fahren abseits befestigter Straßen ist nicht gestattet und wird mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 17.500 Dollar bestraft. Ausgenommen hiervon sind spezielle Offroad-Fahrzeuge.

Befahren eines Highways mit einem ungeeigneten Fahrzeug

Highways dürfen nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die eine Mindestgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen. Wer mit einem solchen Kraftfahrzeug den Highway befährt, wird mit einem Bußgeld von 2.000 bis 20.000 Dollar bestraft.

Auffahren abseits gekennzeichneter Anschlussstellen

Highways dürfen nur an gekennzeichneten Anschlussstellen aufgefahren werden. Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld von 10.000 bis 25.000 Dollar bestraft.

Wenden und Rückwärtsfahren auf einem Highway

Das Wenden und Rückwärtsfahren ist verboten. Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld von 5.000 bis 17.500 Dollar bestraft.

Halten auf einem Highway

Das Halten auf dem Highway, auch auf dem Seitenstreifen, ist verboten. Ausgenommen sind Fahrzeugpannen und medizinische Notfälle. Zuwiderhandeln wird mit einem Bußgeld von 5.000 Dollar bestraft.

Nichtbeachtung von Verkehrszeichen

(1) Zu beachtende Verkehrszeichen oder derartige Bodenmarkierung sind:

Parkverbote

Richtungspfeile

Stop Markierungen

Straßenmarkierungen inklusive Bordstein

(2) Bei Nichtbeachten drohen hierbei Strafen von 5.000 bis 15.000 Dollar.

Fahren entgegen der Fahrtrichtung

Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung wird mit 5.000 bis 10.000 Dollar bestraft.

Überfahren durchgezogener Bodenlinien

Bodenlinien sind zu beachten, Überfahren von durchgezogenen Bodenlinien ist verboten und wird mit Bußgeld bis zu 5.000 Dollar bestraft.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 10-20 km/h

Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 10 bis 20 km/h wird mit einem Bußgeld von 1.150 bis 8.000 Dollar geahndet.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 21-40 km/h

Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 21 bis 40 km/h wird mit einem Bußgeld von 2.250 Dollar bis 14.000 Dollar geahndet.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um über 40 km/h

Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h wird mit einem Bußgeld von 4.500 Dollar bis zu 28.000 Dollar geahndet.

Ungerechtfertigtes Rechtsüberholen

Wer ungerechtfertigt rechts überholt wird mit einer Geldstrafe von 8.000 Dollar bestraft.

Vorfahrtsmissachtung

Vorfahrtsmissachtungen ziehen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Dollar nach sich.

Falschparken

(1) Falschparken wird mit einer Geldstrafe von 4.500 bis zu 15.000 Dollar geahndet. Das Halten und Parken ist unzulässig:

an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

im Bereich von scharfen Kurven,

auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen,

auf Bahnübergängen,

an rot gekennzeichneten Bürgersteigen,

am Straßenrand vor Police Departments,

in gekennzeichneten Taxi-Zonen,

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

gegen die Fahrtrichtung,

abseits von Straßen.

Missbräuchliche Verwendung von Schall- und Beleuchtungsanlagen

Wer Schall- oder Leuchtzeichen missbräuchlich verwendet, wird mit einer Geldstrafe von 5.000 Dollar bestraft.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

Hindernisse bereitet oder

einen ähnlichen ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

ein beschädigtes Fahrzeug in Bewegung setzt

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Geldstrafe von 5.000 bis zu 18.000 Dollar bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Wer im Straßenverkehr

ein Fahrzeug führt, obwohl er

infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

die Vorfahrt nicht beachtet

falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

an Fußgängerüberwegen falsch fährt

im Straßenverkehr driftet oder sonnstige gefährliche Manöver anwendet

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Geldstrafe von 3.750 bis zu 25.000 Dollar bestraft.

Illegales Straßenrennen

Wer im Straßenverkehr

ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,

als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Hafteinheiten und Geldstrafe von 22.500 bis 32.500 Dollar bestraft.

Unzulässiges Wenden und Rückwärtsfahren

Das Wenden und Rückwärtsfahren ist auf Autobahnen, Highways sowie auf normalen Straßen verboten. Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld von 8.000 bis 10.500 Dollar bestraft.

Unzulässiger U-Turn

(1) U-Turns sind an Stellen, an denen sie durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen (durchgezogene Linie etc) verboten sind, nicht erlaubt. Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld von 5.000 bis 12.800 Dollar bestraft.

(2) An Kreuzungen und in dichtem Verkehr sind U-Turns ebenfalls untersagt, es sei denn, dies ist durch entsprechende Markierungen oder Schilder erlaubt.

Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung

Die Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nur über Freisprecheinrichtungen erlaubt. Wer ohne Freisprecheinrichtung sein Telefon benutzt, wird mit einem Bußgeld von 1.000 bis zu 10.000 Dollar bestraft.

Fehlendes Kennzeichen

Wer der Kennzeichenpflicht nicht nachkommt, wird mit einem Bußgeld von 20.000 Dollar bestraft.

Unzulässige Beleuchtung

Kraftfahrzeuge dürfen ausschließlich mit den gesetzlich vorgeschriebenen und zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen betrieben werden. Die Verwendung von farbigen Scheinwerfern, Front- oder Zusatzleuchten, die nicht den vorgeschriebenen Farben (weiß nach vorne, rot nach hinten, gelb für Fahrtrichtungsanzeiger) entsprechen, ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 5.000 Dollar sowie mit der Beschlagnahmung des Fahrzeuges geahndet.

Unzulässige Auspuffanlagen

Klappenauspuffanlagen oder andere Einrichtungen, die eine gezielte Veränderung des Abgasgeräusches während des Fahrbetriebs ermöglichen, sind unzulässig. Der Betrieb solcher Anlagen, auch im teilweise geschlossenen oder manipulierten Zustand, ist verboten.

Dies steht unter Strafe mit einem Bußgeld von 15.000 Dollar. Ebenso ist der Rückbau auf Original anzuordnen.

05.10.2025

A. Gray

Alex Gray

United States Attorney General