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Zuletzt aktualisiert: 17. März 2026

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United States of America

Grundgesetz (GG)

Vorwort

Abkürzungen & Definitionen

Diese Definitionen sind für alle Teile des Gesetzes gültig.

Department of Justice (DoJ)

Los Santos Police Department (LSPD)

Chief of Police Department (CoPD)

Assistant-Chief of Police Department (Ass-CoPD)

INHALTSVERZEICHNIS

Artikel 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die

Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das

Sittengesetz verstößt.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der

Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes

eingegriffen werden.

Artikel 3

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche

Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe,

seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder

politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und welt-

Anschauliche Bekenntnisse sind unverletzlich.

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Artikel 5

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu

verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu

unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 6

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu

versammeln.

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf

Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


Artikel 7

Die Wohnung ist unverletzlich.

Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort

vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Artikel 8


(1) Jegliche Akten, welche geschrieben werden, müssen fehlerfrei sein (alles in der Akte),
ansonsten ist die Person sofort aus der Haft zu entlassen.

Hierbei ist es nicht zwingend notwendig, dass jedes Wort richtig geschrieben ist, Rechtschreibfehler oder Grammatikfehler werden nur berücksichtigt, wenn diese den Verlauf der Geschichte, des Namens, des Tathergangs oder anderer extrem relevanten Informationen schwer fehlerhaft sind.
(a) Ein Richter kann im Einzelfall über die Gültigkeit der Akte entscheiden, wenn Zweifel über die Schwere der Fehler bestehen.

(2) Sollte eine Akte nicht erstellt sein, so ist die Person ebenso aus der Haft zu entlassen.

Aktenvorlage:

Datum:
Akteneintrag durch:
Tathergang:
Abgenommene Gegenstände:
Rechte verlesen von:

Verstoß gegen: (Paragraf oder Name des Straftat, 1 zu 1 wie im Gesetz übertragen).

Vergebene Strafe:

(3) Akten müssen geschrieben werden, bevor eine Person inhaftiert wird, sollte ein Beamter keine Akte für die jeweils festgenommenen / befragten Tatverdächtigen schreiben, so ist mit einer Disziplinarmaßnahme laut VwV DienstO §6 zu erwarten.


(4) Artikel 8 Abs. 3 entfällt, wenn es sich nur um StVO oder LuftVO Einträge handelt.
Hierbei muss jeweils nur die Straftat selbst ausgewählt werden.

(5) Akten müssen immer die Namen der zuständigen Beamten und den Namen des Beschuldigten beinhalten.

Artikel 9

(1) Jeder festgenommenen Person sind ihre Rechte spätestens vor dem passieren des ersten Tors des Staatsgefängnisses zu verlesen. Sollte es jedoch zu einer kritischen Situation wie einer Schießerei, Geiselnahme oder ähnlichen Vorfällen am Staatsgefängnis kommen, ist es zulässig, die Rechte spätestens vor dem Akteneintrag zu verlesen.
(2) Die Miranda-Warnung lautet: “Sie haben das Recht zu schweigen, alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, auf ein Telefonat sowie auf einen Anwalt.”
(3) Sollte die Miranda-Warnung, verspätet oder in sinngemäß unrichtiger Weise verlesen werden oder eines dieser Rechte missachtet werden, ist die festgenommene Person unverzüglich freizulassen. Gegen die verantwortliche Beamtin oder den verantwortlichen Beamten sind entsprechende disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.

(4) Jeder Mensch hat das Recht, bei jeder rechtlichen Maßnahme seinen / ihren Anwalt bei sich zu haben.

Ausgenommen davon sind Terroristen, hierbei verfallen alle Rechte, welche durch die Miranda Warnung zugesprochen wurden oder werden.

Artikel 10

Beim Verstoß gegen die Grundrechte eines Menschen kann vom Court of San Andreas eine Strafe verhängt werden, es wird in jedem Fall vom Gericht entschieden, wie hoch die Geld- oder Haftstrafe liegt und ob weitere Maßnahmen zugefügt werden.


Artikel 11

(1) Das Leben eines Menschen steht unter dem besonderen Schutz der Rechtsordnung.

(2) Die Todesstrafe ist grundsätzlich zulässig, darf jedoch nur in besonders schweren Fällen bei vorsätzlicher Tötung und bei Fällen von Terrorismus verhängt werden. Näheres regelt die Strafprozessordnung.

(3) Jeder zum Tode Verurteilte hat das Recht auf ein Gnadengesuch.

(4) Die Todesstrafe darf nur auf Grundlage eines rechtsstaatlichen Verfahrens und unter Wahrung der Menschenwürde vollstreckt werden.

(5) Näheres regelt die StPO.


Artikel 12

(1) Jede inhaftierte Person hat das Recht, ihre rechtlich legal besessenen Gegenstände, insbesondere Waffen wie Pistolen, vor dem Eintritt in das Staatsgefängnis in einem hierfür vorgesehenen Spind vor dem Gefängnis sicher zu verwahren.
(2) Das Recht nach Absatz 1 gilt nicht für Waffen, die im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet wurden, insbesondere bei Schusswaffengebrauch gegen Vollstreckungsbeamte, bei Mord, Körperverletzung oder vergleichbaren Straftaten. In diesen Fällen wird die Waffe durch die Exekutive einbehalten.
(3) Ein Anspruch auf Rückgabe der in Absatz 2 genannten Waffen besteht nicht.
(4) Werden die rechtlich legalen Gegenstände nicht selbstständig durch die inhaftierte Person ins Verwahrungsdepot gelegt oder werden sie nicht selbstständig von der Person abgeholt, so entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung oder Herausgabe dieser Gegenstände durch die Behörden.