
Anwaltsordnung
Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026
|§ 1 Zulassung
Wer eine Tätigkeit als Rechtsbeistand bzw. Anwalt aufnehmen möchte, hat sich beim Department of Justice zu bewerben. Eine Anstellung beim DoJ ist nicht zwingend notwendig, um als Anwalt zu praktizieren. Um als unabhängiger Anwalt praktizieren zu können, benötigt es eine sog. "Unabhängige Anwaltslizenz”, welche nur von der Anwaltskammer des DoJ ausgestellt werden kann.
Die Anwaltskammer (SABA President) behält sich vor, die Anwaltslizenz aufzuheben, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird oder negativ auffällt.
Um eine unabhängige Kanzlei führen zu können benötigt es einer Kanzleiführungslizenz, welche ausschließlich von Richtern ausgestellt werden kann. Das Führen einer Kanzlei ohne Lizenz ist rechtswidrig und erfüllt den Tatbestand der Amtsanmaßung.
Es ist einem unabhängigen Anwalt nicht nur erlaubt, zu praktizieren, wenn er einer Kanzlei angehört. Unabhängige Anwaltslizenzen sind auch gültig, wenn der Inhaber keiner Kanzlei angehört.
Ein Anwalt des DOJ wird nach Maßgabe des § 2a als Pflichtverteidiger bestellt.
§ 2 Arbeitsweise
Ein Anwalt ist berechtigt, einen Mandanten zu vertreten, wenn dieser einen Anwalt verlangt. Ein Beklagter kann in jeder Phase des rechtlichen Prozesses einen Anwalt anfordern.
Wenn ein Anwalt des DOJ als Pflichtverteidiger durch eine staatliche Institution nach Maßgabe des § 2a gerufen wird, muss dieser der Aufforderung nachgehen. Jedoch kann sich ein Anwalt, nachdem dieser über den Fall aufgeklärt wurde, gegen ein Mandat entscheiden.
§ 2a Bestellung eines Pflichtverteidigers (Subsidiarität)
(1) Ein Anwalt des DOJ wird als Pflichtverteidiger nur bestellt, wenn
a) die beschuldigte Person nicht über die Mittel verfügt, einen unabhängigen Anwalt zu bezahlen (Mittellosigkeit), oder
b) innerhalb von 15 Minuten kein unabhängiger Anwalt erreichbar ist oder bereit ist, das Mandat zu übernehmen.
(2) Mittellosigkeit liegt vor, wenn die beschuldigte Person den angesetzten Stundensatz eines unabhängigen Anwalts (§ 3 AnwO) nicht aufbringen kann. Ihre Vermögensverhältnisse hat sie glaubhaft zu machen. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Angaben falsch waren, können der Person die Kosten der Pflichtverteidigung auferlegt werden.
(3) Die Nichterreichbarkeit nach Absatz 1 Buchstabe b ist durch die anfragende Stelle zu dokumentieren. Dazu gehören Zeitpunkt, angefragte Kanzleien bzw. Anwälte und deren Rückmeldung.
(4) Bei einer Festnahme oder einer laufenden rechtlichen Maßnahme wird bis zur Klärung der Voraussetzungen nach Absatz 1 vorläufig ein Pflichtverteidiger gestellt.
(5) Das Recht der beschuldigten Person, jederzeit einen selbst gewählten Anwalt hinzuzuziehen, sowie die Rechte aus Art. 9 VERF bleiben unberührt.
§ 3 Anwaltskosten
Anwälte des DOJ dürfen nicht selbst entscheiden, ob sie eine Bezahlung verlangen. Die Höhe der Kosten kann der Anwalt nicht selbst festlegen. Außer, der Mandant einigt sich eindeutig mit dem Anwalt auf eine bestimmte Summe.
Die Anwaltskosten für unabhängige Anwälte darf einen Stundensatz von $ 500.000 nicht überschreiten. Der angesetzte Stundensatz muss vor der Ausübung des Anwaltsjobs dem Mandanten preisgegeben werden.
Außerdem sind pro Kanzlei 5 Pro Bono Fälle pro Woche vorgeschrieben, ansonsten darf kein Stundensatz verlangt werden.
Anwälte welche im DOJ angestellt sind, dürfen kein Honorar verlangen und gelten als Pflichtverteidiger.
§ 4 Schweigepflicht
Die Schweigepflicht von Anwälten umfasst die Pflicht zur Geheimhaltung aller relevanten Umstände, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandates bekannt werden.
Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht führt zum Entzug der Lizenz und wird mit einer Geldstrafe von 10.000 bis 100.000 Dollar bestraft und kann zusätzlich mit einer Haftstrafe von 10 bis 30 Hafteinheiten bestraft werden.
Die Schweigepflicht gilt ab dem Moment, ab dem ein Mandatsverhältnis mündlich oder schriftlich festgelegt wurde. Die Schweigepflicht ist von der Leistung von Geld unabhängig. Es zählt lediglich die Vereinbarung.
§ 5 folgliche Klagen
Es ist einem Anwalt verboten, gegen seinen Mandanten auszusagen.
Weiters ist verboten, dass Anwälte deren Mandanten oder Ex Mandanten anklagen, sofern dabei das vorherige Mandat eine Rolle in jenem weiteren Fall spielen.
§ 6 Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung des Anwaltsvergleichs
Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich wird auf Antrag einer Partei für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat und der Vergleich unter Angabe des Tages seines Zustandekommens bei einem Amtsgericht niedergelegt ist, bei dem eine der Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
Absatz 1 gilt nicht, wenn der Vergleich auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betrifft.
Die Vollstreckbarerklärung ist abzulehnen, wenn der Vergleich unwirksam ist oder seine Anerkennung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde.
§ 7 San Andreas Bar Association
(1) Die San Andreas Bar Association besteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(2) Die San Andreas Bar Association wird geleitet durch einen Präsidenten, welcher durch das Department of Justice bestimmt wird.
(3) Die San Andreas Bar Association ist verantwortlich für:
die Standesinteressen aller zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu vertreten,
die Einhaltung berufsethischer Grundsätze innerhalb der Anwaltschaft zu überwachen,
aktiv an der Weiterentwicklung des Berufsrechts und der juristischen Fortbildung mitzuwirken,
als Bindeglied zwischen Justiz, Exekutive und Anwaltschaft zu fungieren,
die Zulassungen der Rechtsanwälte auszustellen, kontrollieren und zu verwalten,
die Rechtsanwaltsprüfung zu verwalten und durchzuführen,
(4) Zum wahrnehmen Ihrer Aufgaben darf die San Andreas Bar Association:
eine eigene für Rechtsanwälte verpflichtende Satzung führen,
Disziplinarrecht und Disziplinarverfahren für Anwälte bestimmen,
Zulassungsrecht und Zulassungsverfahren für Anwälte bestimmen.
(5) Entscheidungen der San Andreas Bar Association finden nach Ausschöpfung anderer Rechtsbehelfe Abhilfe bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ausnahme bilden hierfür:
Entscheidungen betreffend der Zulassung.
