
Gewerbeordnung
Zuletzt aktualisiert: 20. März 2026
|Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Ausübung von Gewerben in Senora City zur Sicherstellung von wirtschaftlicher Freiheit, Verbraucherschutz und öffentlicher Ordnung.
§ 2 Begriffsbestimmung
(1) Gewerbe ist jede selbstständige, erlaubte, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.
(2) Ausgenommen sind Vermögensverwaltung, Privater Handel unter drei Millionen Dollar Monatsumsatz. Alles darüber liegende, muss angemeldet sein. Strafen bei Nichtanmeldung richten sich an dem Gewerbebußgeldkatalog.
§ 3 Gewerbefreiheit
Jeder hat das Recht, ein Gewerbe zu betreiben, soweit keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen.
Abschnitt 2 – Gewerbeanmeldung
§ 4 Anzeigepflicht
Beginn, Änderung und Aufgabe eines Gewerbes sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. (DOJ)
(1) Hilfestellungen sind durch Stätten im Gewerbeausschuss gegen Entgelt zu erlangen.
(2) Stätten sind angemeldete Gewerbe mit Ausschussanghörigkeit.
§ 5 Gewerberegister
Alle Gewerbe werden in einem zentralen Register der Senora City erfasst. (Gewerbezentralregister)
Abschnitt 3 – Erlaubnispflichtige Gewerbe
§ 6 Erlaubnispflicht
Bestimmte Gewerbe benötigen eine behördliche Genehmigung.
§ 7 Beispiele erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
Gastronomie, Sicherheitsdienste, Anwaltstätigkiten oder Finanzvermittlung.
Abschnitt 4 – Persönliche Voraussetzungen
§ 8 Zuverlässigkeit
Gewerbetreibende müssen zuverlässig sein. Die Behörde kann die Ausübung untersagen, wenn Tatsachen die Unzuverlässigkeit belegen.
§ 9 Fachliche Eignung
Bei bestimmten Gewerben ist ein Qualifikationsnachweis erforderlich.
Abschnitt 5 – Pflichten der Gewerbetreibenden
§ 10 Informationspflichten
Preise, Leistungen und Kontaktdaten müssen klar angegeben werden.
§ 11 Buchführungspflicht
Geschäftsvorgänge müssen ausschließlich bei Unternehmen mit Handelsspannen einsichtig und korrekt sein.
Abschnitt 6 – Verbraucherschutz
§ 12 Verbot von Täuschung
Irreführende Werbung ist unzulässig.
§ 13 Vertragsfairness
Verträge dürfen Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
Abschnitt 7 – Arbeitsschutz
§ 14 Schutz der Arbeitnehmer
Arbeitgeber müssen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten.
§ 15 Arbeitszeiten
Gesetzliche Arbeitszeitregelungen sind einzuhalten.
Abschnitt 8 – Umwelt- und Lärmschutz
§ 16 Umweltschutz
Gewerbe müssen umweltverträglich betrieben werden.
§ 17 Lärmschutz
Unzumutbarer Lärm ist zu vermeiden.
Abschnitt 9 – Überwachung
§ 18 Kontrollrechte
Behörden dürfen Betriebe überprüfen. Voraussetzung ist ein Richterlicher Beschluss.
§ 19 Mitwirkungspflicht
Gewerbetreibende müssen Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
Abschnitt 10 – Maßnahmen der Behörden
§ 20 Auflagen
Behörden können Auflagen erteilen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
§ 21 Untersagung
Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Gewerbe untersagt werden.
Abschnitt 11 – Besondere Gewerbeformen
§ 22 Reisegewerbe
Mobile Gewerbe unterliegen besonderen Vorschriften, insbesondere für Hygiene, Sicherheit und Standplätze.
§ 23 Online-Gewerbe
Digitale Dienstleistungen müssen besondere Informationspflichten erfüllen, z. B. Impressum und Datenschutz.
Abschnitt 12 – Ordnungswidrigkeiten
§ 24 Bußgeldtatbestände
Verstöße gegen dieses Gesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
§ 25 Höhe der Bußgelder
Bußgelder richten sich nach Schwere des Verstoßes und können bis zu 1.000.000 Dollar betragen.
Abschnitt 13 – Schlussbestimmungen
§ 26 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
