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Gewerbeordnung

Zuletzt aktualisiert: 20. März 2026

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Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz regelt die Ausübung von Gewerben in Senora City zur Sicherstellung von wirtschaftlicher Freiheit, Verbraucherschutz und öffentlicher Ordnung.

§ 2 Begriffsbestimmung

(1) Gewerbe ist jede selbstständige, erlaubte, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.

(2) Ausgenommen sind Vermögensverwaltung, Privater Handel unter drei Millionen Dollar Monatsumsatz. Alles darüber liegende, muss angemeldet sein. Strafen bei Nichtanmeldung richten sich an dem Gewerbebußgeldkatalog.

§ 3 Gewerbefreiheit

Jeder hat das Recht, ein Gewerbe zu betreiben, soweit keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen.

Abschnitt 2 – Gewerbeanmeldung

§ 4 Anzeigepflicht

Beginn, Änderung und Aufgabe eines Gewerbes sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. (DOJ)

(1) Hilfestellungen sind durch Stätten im Gewerbeausschuss gegen Entgelt zu erlangen.

(2) Stätten sind angemeldete Gewerbe mit Ausschussanghörigkeit.

§ 5 Gewerberegister

Alle Gewerbe werden in einem zentralen Register der Senora City erfasst. (Gewerbezentralregister)

Abschnitt 3 – Erlaubnispflichtige Gewerbe

§ 6 Erlaubnispflicht

Bestimmte Gewerbe benötigen eine behördliche Genehmigung.

§ 7 Beispiele erlaubnispflichtiger Tätigkeiten

Gastronomie, Sicherheitsdienste, Anwaltstätigkiten oder Finanzvermittlung.

Abschnitt 4 – Persönliche Voraussetzungen

§ 8 Zuverlässigkeit

Gewerbetreibende müssen zuverlässig sein. Die Behörde kann die Ausübung untersagen, wenn Tatsachen die Unzuverlässigkeit belegen.

§ 9 Fachliche Eignung

Bei bestimmten Gewerben ist ein Qualifikationsnachweis erforderlich.

Abschnitt 5 – Pflichten der Gewerbetreibenden

§ 10 Informationspflichten

Preise, Leistungen und Kontaktdaten müssen klar angegeben werden.

§ 11 Buchführungspflicht

Geschäftsvorgänge müssen ausschließlich bei Unternehmen mit Handelsspannen einsichtig und korrekt sein.

Abschnitt 6 – Verbraucherschutz

§ 12 Verbot von Täuschung

Irreführende Werbung ist unzulässig.

§ 13 Vertragsfairness

Verträge dürfen Kunden nicht unangemessen benachteiligen.

Abschnitt 7 – Arbeitsschutz

§ 14 Schutz der Arbeitnehmer

Arbeitgeber müssen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten.

§ 15 Arbeitszeiten

Gesetzliche Arbeitszeitregelungen sind einzuhalten.

Abschnitt 8 – Umwelt- und Lärmschutz

§ 16 Umweltschutz

Gewerbe müssen umweltverträglich betrieben werden.

§ 17 Lärmschutz

Unzumutbarer Lärm ist zu vermeiden.

Abschnitt 9 – Überwachung

§ 18 Kontrollrechte

Behörden dürfen Betriebe überprüfen. Voraussetzung ist ein Richterlicher Beschluss.

§ 19 Mitwirkungspflicht

Gewerbetreibende müssen Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.

Abschnitt 10 – Maßnahmen der Behörden

§ 20 Auflagen

Behörden können Auflagen erteilen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

§ 21 Untersagung

Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Gewerbe untersagt werden.

Abschnitt 11 – Besondere Gewerbeformen

§ 22 Reisegewerbe

Mobile Gewerbe unterliegen besonderen Vorschriften, insbesondere für Hygiene, Sicherheit und Standplätze.

§ 23 Online-Gewerbe

Digitale Dienstleistungen müssen besondere Informationspflichten erfüllen, z. B. Impressum und Datenschutz.

Abschnitt 12 – Ordnungswidrigkeiten

§ 24 Bußgeldtatbestände

Verstöße gegen dieses Gesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

§ 25 Höhe der Bußgelder

Bußgelder richten sich nach Schwere des Verstoßes und können bis zu 1.000.000 Dollar betragen.

Abschnitt 13 – Schlussbestimmungen

§ 26 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.