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Verwaltungsvorschrift Dienstordnung

Zuletzt aktualisiert: 17. März 2026

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Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift Dienstordnung

Inhaltsverzeichnis

Hauptteil

Geltungsbereich

(1) Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Behörden und alle sonstigen Einrichtungen, die der Dienstaufsicht des Staates unterstehen.

(2) Behörden, bei denen einzelne der in der VwV Dienstordnung erwähnten Stellen nicht vorhanden sind, verfahren sinngemäß.

Bürgerfreundlichkeit

(1) Behörden sind Dienstleister. Im Umgang mit den Bürgern haben die Bediensteten der Verwaltung zuvorkommend, verständlich und nachvollziehbar zu handeln.

(2) Die Behörden sollen für die Bürger persönlich, barrierefrei, telefonisch, schriftlich und elektronisch erreichbar sein.

Staatsdienst

(1) Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in den Staatsdienst treten. Ausnahmen stellen dar:

Praktika

Bewerber in einer Ausbildungsphase

Akteneinsicht und Auskünfte

(1) Soweit die Akteneinsicht nicht in Rechtsnormen geregelt ist, kann ein Richter des Department of Justice die Behörde dazu anweisen, diese zu gewähren.

(2) Akteneinsicht, die nicht ausschließlich Angelegenheiten des Antragstellers zum Gegenstand hat, darf nur gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

(3) Privatpersonen kann darüber hinaus Akteneinsicht gewährt werden, wenn dafür ein wissenschaftliches Interesse nachgewiesen wird. Akteneinsicht darf nicht gewährt werden, wenn besondere Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften, das öffentliche Interesse oder überwiegende Interessen Dritter entgegenstehen. Dienstgeheimnis und Datenschutz sind zu wahren.

(4) Mündlichen Anfragen ist mit Zurückhaltung zu begegnen. Sind Missverständnisse zu befürchten oder ist anzunehmen, dass die Auskunft als amtliche Stellungnahme verwendet wird, soll eine schriftliche Antwort erfolgen.

Zusammenarbeit und Führung

(1) Die Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Bediensteten wird durch einen kooperativen Führungsstil bestimmt. Hierzu zählen insbesondere die rechtzeitige und umfassende gegenseitige Information, die Delegation von Befugnissen und Verantwortung, die Vereinbarung von sachlichen und persönlichen Arbeitszielen sowie die Kontrolle der Arbeitsergebnisse.

(2) Vorgesetzte sind dafür verantwortlich, dass die Dienstgeschäfte ergebnisorientiert, rechtzeitig, richtig und wirtschaftlich erledigt werden. Sie sorgen für eine sachgerechte Aufgabenverteilung und für die Arbeitsabläufe in ihrem Verantwortungsbereich.

(3) Vorgesetzte sind für die Einarbeitung neuer Bediensteter verantwortlich.

(4) Im Falle einer unvorhersehbaren Notsituation, wie Todesfall oder Kündigung aufgrund eines Strafverfahrens, die die Leitungsebene (die beiden höchsten Ränge) einer staatlichen Behörde betrifft, hat das Department of Justice das Recht, eine neue geeignete Person für diese Stelle zu ernennen. Die Position kann nicht vererbt werden oder durch etwaige Dokumente weitergegeben werden, wenn diese Dokumente nicht durch einen Richter vom Department of Justice abgesegnet wurden. Im Falle eines Streitfalls muss ein Richter entscheiden.

(5) In einem Schussgefecht haben die Exekutiven Fraktionen (SCPD, FIB) die Berechtigung Zivilisten, sowie nicht exekutive/nicht ausgebildete, dem Bereich zu verweisen. Ausnahmen bei genehmigten Ermittlungen dieser Personen.

(6) Beamte welche von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter zu einer Strafsache verhört werden / befragt werden (auch Angeklagte, welche vorgeladen werden und noch in derjenigen Behörde arbeiten) müssen alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, sollte dies missachtet werden, kann eine Kündigung in der jeweiligen Behörde angeordnet werden.

Disziplinarverfahren und Disziplinarmaßnahmen

(1) Verletzen Bedienstete schuldhaft die Ihnen obliegenden Pflichten, begehen sie ein Dienstvergehen, welches disziplinarrechtliche Folgen hat.

(2) Begehen Bedienstete eine Straftat, kann neben einer strafrechtlichen Würdigung auch eine Disziplinarmaßnahme drohen. Während des Strafverfahrens kann das Disziplinarverfahren ausgesetzt werden. Spätestens nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens ist das Disziplinarverfahren fortzusetzen.

(3) Arten von Disziplinarmaßnahmen sind

Geldbuße

Kürzung der Dienstbezüge

temporäre Suspendierung

Zurückstufung (Degradierung)

Beförderungsverbot

Teilnahme an einem Kurs

Entfernung aus dem Dienstverhältnis

(4) Disziplinarverfahren dürfen via Generalstaatsanwaltschaft oder richterlichen Beschluss inklusive ihrer Folgen angeordnet oder abgewiesen werden.

(5) Es dürfen keine Disziplinarmaßnahmen an einen höhergestellten Beamten ausgestellt werden. (Ausgenommen davon sind Dienstinterne Ermittlungsbehörden)

Sollte es in dieser Hinsicht Maßnahmen geben, muss sich an einen demjenigen übergestellten Beamten gewendet werden, um diesen zu melden. Wird dies nicht eingehalten, kann dies mit einer Suspendierung oder einer Kündigung geahndet werden.

Maskenverordnung

(1) Mitglieder der Staatsfraktionen dürfen grundsätzlich keine Masken tragen. Es gelten die Prinzipien der Öffentlichkeitsnähe, Erkennbarkeit und Identifizierung.

(2) Sollte es von erheblichem öffentlichen oder dienstlichen Interesse sein, so ist eine Maskierung zulässig.

Festnahme von Behörden

(1) Jeder Mitarbeiter der Leitung des DOJs, der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft kann ohne richterlichen Beschluss nicht festgenommen, festgehalten o.ä. werden. Ebenso ist eine Festnahme gerechtfertigt, wenn Straftaten direkt vor Beamten begangen werden oder die Beamten diese Straftat direkt mitbeobachten.

(2) Die Richterschaft und die Staatsanwaltschaft liegt alleinig unter der Leitung des DOJs sowie des Governments und steht somit nicht unter des Kommandos anderer Behörden, außer es liegt ein bestimmter Grund vor. Beispiel: Richterlicher Beschluss etc.

Ausgabe von Informationen an Bundesbehörden

(1) Das Department of Justice sowie weitere Bundesbehörden sind berechtigt, alle Informationen bei jeglichen staatlichen Organisationen & Behörden zu beantragen, welche in Ermittlungen benötigt werden. Dieser Bitte muss folglich stattgegeben werden, um die allgemeine Sicherheit sowie Ermittlungserfolge zu fördern. Ausgenommen von dieser Regel können Informationen darstellen, welche gegen die beantragende Person geführt werden.

Einstellungsverordnung in Behörden

(1) Vor der Einstellung einer Person in einer Staatsbehörde ist ein Aktencheck durchzuführen. Dabei darf die betreffende Person keine schwerwiegenden Einträge in ihrer Akte haben (z.B. Körperverletzung, illegaler Waffenbesitz, Raub, Korruption). Zudem dürfen nicht mehr als zwei Einträge in der Akte vorhanden sein. Eine Ausnahme gilt, wenn die Einträge in der Akte älter als zwei Wochen sind. In diesem Fall kann die Person trotz vorhandener Einträge eingestellt werden, ohne dass eine Löschung der Akteneinträge erforderlich ist. Liegen die Einträge jedoch innerhalb der letzten zwei Wochen, ist die Person abzulehnen oder zu entlassen.

Ermittlungen gegen Staatsbeamte

(1) Ermittlungen gegen Staatsbeamte dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Department of Justice durchgeführt werden. Ausgenommen von diesem Paragrafen sind Ermittlungsbehörden des Department of Justice. (FIB, DHS etc.)

(2) Anträge auf Ermittlungen müssen folgende Informationen enthalten:

Name des Staatsbeamten,

Beschreibung der mutmaßlichen Verfehlung,

Beweise, die die mutmaßliche Verfehlung unterstützen (auch Zeugenaussagen möglich).

(3) Die Entscheidung des Department of Justice ist endgültig. Bei Ablehnung des Antrags kann ein neuer Antrag erst nach einem Zeitraum von 1. Woche gestellt werden, es sei denn, es liegen neue Beweise vor.

Doppelseitiges Arbeitsverhältnis in Behörden

(1) Beamten ist es grundsätzlich erlaubt, mehrere Arbeitsverhältnisse innerhalb von Behörden oder staatlichen Einrichtungen einzugehen, sofern dadurch die ordnungsgemäße Ausübung der jeweiligen Ämter nicht beeinträchtigt wird. (Eine Haupteinstellung bei mehreren Fraktionen bleibt ausgeschlossen (Frak-menü))

(2) Ein Beamter darf keine Tätigkeit ausüben, die in einem direkten Interessenkonflikt zueinander stehen. Bei Interessenkonflikt muss der Beamte sich für die nicht-kompromittierte Ausübung entscheiden oder, falls beide Tätigkeiten kompromittiert wurden, beide Tätigkeiten nicht ausüben.

(3) Tätigkeiten außerhalb von Behörden sind erlaubt, sofern diese die Pflichten des Beamten nicht verletzen oder dessen Neutralität und Glaubwürdigkeit in der Behörde beeinträchtigen.

(4) Über die Zulässigkeit mehrerer Arbeitsverhältnisse entscheidet im Zweifel die zuständige Behördenleitung. Der Verwaltungsrechtsweg steht offen.

(5) Legale Farmrouten und Freizeitbeschäftigungen dürfen ausschließlich in der Freizeit bzw. außer Dienst genutzt werden.

(6) Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Kündigung aus einer oder mehreren Positionen sowie – im Wiederholungsfall – mit einer zeitlich begrenzten Behördensperre sanktioniert werden

Sichtung einer Straftat

(1) Exekutivbeamte sind verpflichtet, bei der Sichtung einer Straftat unverzüglich und bestmöglich einzugreifen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass sie sämtliche notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um Straftaten zu verhindern, Verdächtige festzunehmen und Beweise zu sichern. Ein zögerliches oder unzureichendes Handeln kann nicht nur das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Strafverfolgungsbehörden untergraben, sondern auch die Chancen auf eine erfolgreiche Strafverfolgung erheblich mindern. Daher ist es von größter Bedeutung, dass Exekutivbeamte stets wachsam, entschlossen und professionell agieren, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen und die Gemeinschaft vor kriminellen Aktivitäten zu schützen.

Unangemessene Accessoires und Erscheinungsbild

(1) Verbot unangemessener Accessoires: Das Tragen von Accessoires wie nicht gerechtfertigten Brillen, Gesichtstätowierungen, Rucksäcke, Ohrringen, Piercings, Hüten oder anderen auffälligen Gegenständen, die als unangemessen oder unprofessionell erscheinen, ist im Dienst strikt untersagt.

(2) Maßnahmen bei Verstößen: Verstöße gegen dieses Verbot können mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 2.000 USD belegt werden. Zusätzlich kann eine offizielle Verwarnung ausgesprochen werden.

(3) Richterliche Entscheidung im Einzelfall: Im Einzelfall entscheidet ein Richter darüber, ob ein Accessoire, als unangemessen und unprofessionell im Dienst gilt. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Umstände und unter Berücksichtigung der beruflichen Standards. Verwarnungen und Geldstrafen dürfen erst nach einer richterlichen Entscheidung verhängt werden.

Kleidung in Staatlichen Organisationen

(1) Das Department of Justice behält sich vor, in staatlichen Organisationen in die Kleiderordnung einzugreifen, sofern diese nicht zweckmäßig oder angemessen erscheint. Dies gilt insbesondere, wenn die Kleidung das Ansehen der Organisation beeinträchtigt oder gegen Sicherheitsvorschriften verstößt.

(2) Beispiele für Eingriffe in die Kleiderordnung umfassen: Sicherheitsbedenken: Tragen von Kleidungsstücken, die die Identifikation von Mitarbeitern behindern (z.B. Masken oder Kopfbedeckungen) oder die Sicherheit gefährden (z.B. ungeeignete Schutzkleidung bei gefährlichen Arbeiten). Angemessenheit: Kleidung, die als unangemessen für den beruflichen Kontext angesehen wird, wie z.B. übermäßig lässige oder provokative Kleidung in offiziellen oder repräsentativen Funktionen. Uniformpflicht: Verstöße gegen vorgeschriebene Uniformen in Behörden, bei denen eine einheitliche Kleiderordnung aus Gründen der Professionalität und Erkennbarkeit erforderlich ist (z.B. Polizei, Feuerwehr, Port of Los Santos).

(3) Das Department of Justice kann bei Verstößen gegen diese Vorgaben Weisungen erteilen, um sicherzustellen, dass die Kleiderordnung den Anforderungen an Zweckmäßigkeit, Sicherheit und Repräsentation entspricht.

Sonderlizenzen des Department of Justice

(1) Das Department of Justice (DoJ) ist befugt, Sonderlizenzen zu erteilen, die bestimmten Personen oder Personengruppen besondere Rechte und Befugnisse im Rahmen ihrer dienstlichen, zivilen oder anwaltlichen Aufgaben gewähren.

(2) Die Ausstellung einer Sonderlizenz obliegt dem Attorney General oder dem Deputy Attorney General. Diese können nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitsrelevanten Umstände entsprechende Genehmigungen erteilen.

(3) Sonderlizenzen können insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Ausnahmen und Befugnisse umfassen:

Befreiung vom Grenzschutzgesetz, sofern dies zur Wahrnehmung einer rechtlichen Vertretung oder anderer dienstlicher Pflichten erforderlich ist.

Ermittlungsbefugnisse in bestimmten Fällen, um eine effektive Strafverfolgung oder Verteidigung sicherzustellen.

Sonderzugang zu bestimmten Einrichtungen oder gesperrten Bereichen im Rahmen ihrer Aufgaben.

Weitere Sonderbefugnisse, welche in Einklang mit dem Gesetz stehen.

(4) Sonderlizenzen sind nur für den vorgesehenen Zweck gültig und dürfen nicht missbraucht werden. Ein Missbrauch oder eine Zweckentfremdung kann zu sofortigem Entzug der Lizenz sowie disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen führen.

(5) Das DoJ behält sich das Recht vor, Sonderlizenzen jederzeit zu widerrufen oder zu modifizieren, falls dies aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.

(6) Die Erteilung einer Sonderlizenz ist schriftlich zu dokumentieren und mit einer Begründung sowie den spezifischen Bedingungen zu verseh

Neutralität bei Personalentscheidungen

(1) Die Einstellung, Beförderung oder Bevorzugung von Personen innerhalb staatlicher Behörden darf nicht aufgrund persönlicher Beziehungen, verwandtschaftlicher Bindungen oder Freundschaften erfolgen. Jede Personalentscheidung hat ausschließlich auf Grundlage der fachlichen Eignung, Leistung und Qualifikation zu erfolgen. Bevorzugungen stellen einen Verstoß gegen die Neutralitäts- und Integritätsverpflichtung dar und können disziplinar- sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Entscheidungen, die unter dem Verdacht der Vetternwirtschaft getroffen wurden, sind auf Antrag zu überprüfen. Innerhalb einer staatlichen Behörde dürfen maximal zwei Personen pro Familie tätig sein. Ausnahmen hiervon können ausschließlich durch eine schriftliche Genehmigung des Attorney General, Deputy Attorney General oder eines zuständigen Gerichts erteilt werden. Diese Ausnahme ist zu dokumentieren und zu begründen. Gleichgestellt ist zu diesem Gesetz ebenso, denselben Nachnamen zu besitzen.

03.10.2025

A. Gray

Alex Gray

United States Attorney General