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Gerichtsverfassungsgesetz

Zuletzt aktualisiert: 17. März 2026

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Gesetz

Gerichtsverfassungsgesetz

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bestimmungen

Zweck und Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt den Aufbau, die Zuständigkeiten und die Organisation der Gerichte sowie die Rechte und Pflichten der dort tätigen Personen.

(2) Es gilt für alle Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren, soweit keine spezielleren Vorschriften bestehen.

Grundsätze der Rechtsprechung

(1) Die Rechtsprechung ist unabhängig, nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.

(2) Jede Person hat Anspruch auf ein faires, öffentliches und zügiges Verfahren.

(3) Alle Gerichtsverhandlungen finden in deutscher statt; Übersetzungen können genehmigt werden.

Gerichtsbarkeit

Organisation der Gerichte

(1) Die Rechtsprechung in Senora City wird durch den Senora City Supreme Court und den Senora City District Court ausgeübt.

(2) Diese Gerichte vereinen die Aufgaben der Bundesgerichtsbarkeit und der normalen Landesgerichtsbarkeit innerhalb von Senora City.

Zuständigkeit der Gerichte

(1) Die Senora City District Court ist, soweit nicht anders bestimmt, für alle Sachen in der ersten Instanz zuständig.

(2) Die Senora City Supreme Court ist die oberste Instanz innerhalb der Stadt und entscheidet über Berufung und Revision gegen Entscheidungen des District Courts.

Überprüfung der Bundesverwaltung

(1) Entscheidungen der Senora City Supreme Court können durch die Bundesverwaltung überprüft werden.

(2) Die Bundesverwaltung entscheidet letztinstanzlich über verfassungsrechtliche Fragen und Streitigkeiten, die das Verhältnis zwischen Bund und Senora City betreffen.

Staatsanwaltschaft

(1) Die Strafverfolgung in Senora City obliegt dem Senora City District Attorneys Office.

(2) Das District Attorneys Office untersteht dem United States Department of Justice und führt Anklagen nach Bundes- und Stadtgesetz.

Gerichtsorganisation

Besetzung der Gerichte

(1) Der District Court tagt in der Regel mit einem Einzelrichter.

(2) Court of Appeals und Supreme Court tagen, sofern möglich, mit drei Richtern, darunter ein Vorsitzender Richter.

(3) Bei besonders schweren Straftaten kann der District Court, sofern möglich, mit zwei Beisitzern erweitert werden.

Zuständigkeiten

(1) Der District Court ist zuständig für:

a) alle Strafverfahren erster Instanz,

b) Zivil- und Verwaltungssachen,

c) Anträge auf Haftbefehl, Durchsuchung und einstweilige Anordnungen.

(2) Der Court of Appeals entscheidet über Berufungen.

(3) Der Supreme Court entscheidet über Revisionen, Verfassungsbeschwerden und grundlegende Rechtsauslegungen.

Richter und Gerichtsbeamte

Richterliche Unabhängigkeit

(1) Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Nebenberufliche Richter

(1) Nebenberufliche Richter sind zugelassen.

(2) Nebenberufliche Richter dürfen ihr Richteramt zusätzlich zu einer hauptberuflichen Tätigkeit ausüben, solange eine Trennung der Rollen im konkreten Verfahren gewährleistet ist.

(3) Ein nebenberuflicher Richter ist von Verfahren ausgeschlossen, wenn er durch seine Haupttätigkeit befangen oder unmittelbar beteiligt sein könnte.

Ernennung und Amtszeit

(1) Richter werden durch das United States Department of Justice nach öffentlicher Ausschreibung ernannt.

(2) Die Amtszeit ist unbegrenzt, endet jedoch mit freiwilligem Rücktritt, rechtskräftiger Abberufung oder Entfernung aus wichtigem Grund.

Gerichtsschreiber und Verwaltung

(1) Gerichtsschreiber führen Protokolle, verwalten Akten und unterstützen die Richter organisatorisch.

(2) Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(3) Falls nötig, sind Richter verpflichtet, selbst die Aufgaben von Gerichtsschreibern und Gerichtsverwaltung zu übernehmen.

Staatsanwaltschaft

Aufgaben

(1) Die Staatsanwaltschaft wahrt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, erhebt Anklage und vertritt diese vor Gericht.

(2) Sie leitet Ermittlungen oder delegiert diese an die Polizei.

Hierarchie

(1) Oberste Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft ist der Attorney General.

(2) Der Attorney General kann Weisungen zur einheitlichen Rechtsanwendung erteilen, ohne in richterliche Entscheidungen einzugreifen.

Verfahrensgrundsätze

Öffentlichkeit und Protokollierung

(1) Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich.

(2) Der Vorsitzende kann die Öffentlichkeit ausschließen, wenn dies zum Schutz von Zeugen, Opfern oder der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist.

(3) Alle Verhandlungen sind vollständig zu protokollieren und zu archivieren.

Disziplinar- und Verwaltungsrecht

Disziplinaraufsicht

(1) Richter und Staatsanwälte unterliegen einer Disziplinaraufsicht durch das Department of Justice.

(2) Bei grober Pflichtverletzung können Verwarnungen, Suspendierungen oder Abberufungen ausgesprochen werden.

Gerichtskosten

(1) Für Verfahren können Gebühren erhoben werden.

(2) Die Kosten trägt grundsätzlich die unterliegende Partei, es sei denn, das Gericht entscheidet anders.